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AllgemeinesDie Republik Honduras liegt in der Mitte Zentralamerikas. Das Land hat eine Fläche von 112492 qkm. Die Hauptstadt ist Tegucigalpa und hat eine Einwohnerzahl von über 1 Million. Das Land selber hat 7,5 Millionen Einwohner. Die Landessprache ist Spanisch. Die honduranische Währung ist der Lempira ( 1€ = 24 Lempiras).
Landesspezifische SicherheitshinweiseWährend der Hurrikan-Saison (in der Regel von Juni bis Oktober) muss in den touristisch erschlossenen Gebieten vor allem an der Karibikküste und auf den Inseln "Islas de la Bahia" mit Beeinträchtigungen bei Verkehrsverbindungen sowie Strom- und Wasserversorgung gerechnet werden. Häufig kommt es nach starken Regenfällen zu Überschwemmungen. Von Reisen per Anhalter wird (insbesondere Frauen) dringend abgeraten. Aber auch die Benutzung von Taxis und Überlandbussen ist nicht ungefährlich. Wegen der häufigen Überfälle und Diebstähle sollten Reisende Schmuck, größere Mengen an Zahlungsmitteln sowie Dokumente möglichst im Hotelsafe aufbewahren und unsichere Stadtviertel - insbesondere bei Dunkelheit - meiden. Ausweispapiere sollten in Kopie mitgeführt werden. Aufgrund der steigenden Kriminalität, wachsender Gewaltbereitschaft und einer geringen Hemmschwelle beim Waffengebrauch hat die Gefährdung in den letzten Jahren stark zugenommen. Besonders Bewaffnete Raubüberfälle gehören inzwischen im ganzen Land zum täglichen Erscheinungsbild. Honduras hat zudem eine der höchsten (pro-Kopf-) Mordraten in ganz Lateinamerika. Übergriffe auf Reisende werden insbesondere von der Nordküste, den Städten, aber auch den Naturparks und Wandergebieten gemeldet. Besondere Vorsicht wird an der Karibikküste empfohlen (insbesondere in und um Tela). Auf Strandbesuche nach Einbruch der Dunkelheit sollte verzichtet werden. Frauen wird empfohlen, bei Aufforderungen zum Mitkommen durch Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) auf der Begleitung durch eine weitere Person zu bestehen.
EinreisebestimmungenDeutsche Touristen und Geschäftsreisende mit gültigem Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend), der mindestens 3 Monate über den beabsichtigten Aufenthaltszeitraum gültig sein muss, erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Vorgeschrieben ist jedoch gem. Artikel 127 Ziffer 18 der Ausführungsvorschriften zum „Gesetz betr. Reisevorschriften und Ausländerstatus“ bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landwege die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,00 US-Dollar bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung „Lempiras“. Hiervon ausgenommen sind die Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen. Deutsche Kinderausweise bis zum 16. Lebensjahr werden anerkannt (gelegentlich wird ein Lichtbild verlangt). Die Eintragung eines Kindes in den Pass der Eltern ist nicht immer ausreichend. Es sollte daher ein eigener Kinderausweis mitgeführt werden. Einzelne Grenzübergänge verlangen eine Ausreisegebühr, die sehr unterschiedlich festgesetzt wird. Eine zentrale Gebührenregelung gibt es nicht. Bei der Ausreise per Flugzeug sind am Flughafen verschiedene Gebühren in Höhe von insgesamt 30,00 US-Dollar zu entrichten. Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Honduras eingeholt werden. In Deutschland ist dies das Generalkonsulat von Honduras in Hamburg. Die bisher ebenfalls häufig angewandte, allerdings nicht offizielle, Praxis, den Aufenthalt in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer um weitere 90 Tage zu verlängern, besteht nicht mehr! Zwar ist es auch zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern (z.B. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Hiervon wird jedoch abgeraten, da die tatsächlichen Schwierigkeiten zum Erhalt der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden mit den jeweiligen Überbeglaubigungen und Übersetzungen durch das honduranische Generalkonsulat in Hamburg dies in der Praxis zu einem außerordentlich komplizierten, zeit- und kostenintensiven Verfahren machen können. Zudem ist hierfür die Beauftragung eines Rechtsanwalts vorgeschrieben, der ebenfalls ein Honorar verlangt. Bei Einreise (mit und ohne Visum) wird von den Kontrollorganen in den Reisepass ein gelber Einreisezettel eingeheftet. Dieser muss bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Es ist aufgrund der häufigen Diebstähle und Überfälle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den honduranischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem honduranischen Einreisestempel beinhaltet.
Medizinische HinweiseSchutzimpfung gegen Gelbfieber in gelbfieberendemischen Gebieten. Für Kurzreisen nach Honduras empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Poliomyelitis, Tetanus und Diphterie. Für Langzeitaufenthalte sollte außerdem ein Impfschutz gegen Hepatitis B, Typhus und ggfs. Tollwut bestehen. In der Hauptregenzeit, d.h. in der Regel in den letzten Monaten des Jahres, kommt es landesweit zu epidemieartigem Auftreten von Denguefieber. Dengue-Virus-Infektionen werden wie auch die in ländlichen Gebieten von Honduras vorkommende Malaria von unterschiedlichen Mücken übertragen. Impfungen gegen Denguefieber oder Malaria sind nicht möglich. Der Schutz besteht im Vermeiden von Mückenstichen (Kleidung, mückenabweisende Mittel, Verhalten). Vor einer Reise ist eine tropen- bzw. reisemedizinische Beratung sehr sinnvoll. Auf persönliche Hygienemaßnahmen sollte besonders geachtet werden. Es sollte nur abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser getrunken werden. Rohe Speisen bzw. ungeschältes Obst sollten vermieden werden.
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