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Ländername |
Kanada (Canada) |
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Klima |
Kontinentalklima mit kalten, langen Wintern und heißen Sommern;
in den Küstenprovinzen Meeresklima |
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Lage |
Zwischen 53° und 141° westlicher Länge, bzw. zwischen 83° und 41°
nördlicher Breite |
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Landesfläche |
9.970.610 qkm |
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Hauptstadt |
Ottawa-Carleton (Provinz
Ontario), 774.000 bzw. 1,15 Mio.
Einwohner (Großraum Ottawa-Gatineau) |
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Bevölkerung |
32,04 Mio., Wachstumsrate 1,05%, 3,1 Personen pro qkm |
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Landessprachen |
Englisch, Französisch |
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Religionen |
Römisch-katholisch ca. 45%, Protestanten ca. 36%, United Church,
Anglikaner, Presbyterianer, Lutheraner, Baptisten, Juden, Moslems u.a. |
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Nationalfeiertag |
Canada Day - 1. Juli |
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Unabhängigkeit |
1867, voll souverän seit 17. April 1982 (Constitution Act) |
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Regierungsform |
Bundesstaatliche konstitutionelle Monarchie, Parlament mit zwei
Kammern (House of Commons, 308 Sitze; Senat, 105 Sitze); parlamentarisches
Regierungssystem mit Mehrheitswahl (Direktmandate) |
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Staatsoberhaupt |
H.M. Elizabeth
II, Queen of , vertreten durch H.E. the Right Honourable Michaëlle Jean,
Governor General and Commander-in-Chief of Canada |
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Mitgliedschaft in internationalen Organisationen |
VN, VN-Sonderorganisationen (außer
UNIDO), NATO, NORAD
(Nordamerikanisches Luftverteidigungsabkommen), OSZE, WTO, OECD, IWF,
Weltbank, G7/G8, OAS, APEC,
Arktischer Rat, Commonwealth, Frankophonie u.a. |
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Medien |
CBC (Radio und
Fernsehen),
CTV
Tageszeitungen: The Globe and Mail, National Post, The Toronto Star, La
Presse, Le Devoir, The Sun/Vancouver, Ottawa Citizen u.a. |
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Bruttoinlandsprodukt |
1.130 Mrd. USD (2006), pro Kopf ca. 35.064 EUR,
Wachstumsrate 2003: 1,7%, 2004: 2,75%, 2005: 2,9% |
Kanada (engl./frz.: Canada) ist ein Bundesstaat in Nordamerika und
flächenmäßig der
zweitgrößte Staat der Erde.
Der Großteil der Bevölkerung lebt in den Provinzen Ontario und Quebec
entlang
des St.-Lorenz-Stromes,
das heißt rund um Toronto, Montréal, Québec, Ottawa,
London und Hamilton.
4.113.487 Menschen leben in Britisch-Kolumbien, 3.290.350
in Alberta, in Manitoba 1.148.401 und in
Saskatchewan weitere 968.157 Menschen.
Nunavut mit 29.474
Einwohnern ist das bevölkerungsärmste Territorium Kanadas.
In Kanada ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden,
Transportmitteln, Einkaufszentren und örtlich abhängig von sog. by-laws (etwa:
Kommunalverordnungen) - in einigen Städten auch in Restaurants, Bars etc.
verboten.
Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür
lizenzierten Lokale eingenommen werden. Das Trinken von Alkohol in der
Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt.
Inzwischen haben alle kanadischen Provinzen mit Deutschland eine
Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen nationalen Führerscheins getroffen.
Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten
in Kanada grundsätzlich bis zu einer Dauer von drei Monaten, in der Provinz
British Columbia sogar bis zu sechs Monaten, gefahren werden.
Bei Anmietung eines Pkws können allerdings
kanadische Mietwagenfirmen zusätzlich zum nationalen auch den
internationalen Führerschein verlangen. Es wird daher empfohlen, sich vorher
in Deutschland einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der kanadischen Botschaft in
Berlin unter www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/germany/embassyfaqA-de.asp#Autofahren
Deutsche Staatsangehörige, die in Kanada (zumeist wegen
Falschparkens oder zu schnellen Fahrens) einen Strafzettel erhalten, sollten
diesen unbedingt bezahlen. Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens werden in
Kanada auf den Namen des Fahrers gespeichert und es gibt keine "Verjährung",
was u.U. bei einer erneuten Einreise nach Kanada zu Schwierigkeiten führen
kann.
Es wird empfohlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im
geparkten Auto zu belassen, da es vor allem während der Tourismussaison
verstärkt zu Autodiebstählen bzw. –Aufbrüchen kommt. Dies gilt auch für
bewachte Parkplätze!
Außerdem wird angeraten vor Abreise eine Kopie
des Reisepasses zu fertigen, die getrennt vom Pass mit geführt wird. Sollte
der Reisepass verloren gehen, ist es dann einfacher, bei der kanadischen
Polizei eine Verlustanzeige unter Vorlage der Kopie aufzugeben. Die
Verlustanzeige wird von der deutschen Auslandsvertretung benötigt, damit
Ersatzpapiere zur Heim- bzw. Weiterreise ausgestellt werden können.
Die Einwanderung nach
Kanada wird über klar definierte Ziele gesteuert. Einwanderungskriterien sind
öffentlich einsehbar und können bereits vor Antragstellung selbst überprüft
werden. Für Menschen mit Berufen, die in Kanada gefragt sind, existiert zum
Beispiel das Skilled Worker-Programm. Je nach Lage des kanadischen
Arbeitsmarkts wird eine Mindestpunktzahl (z. B. im April 2006: 67 Punkte)
festgelegt, die ein Einwanderungsinteressierter erreichen muss. Die
persönliche Punktzahl setzt sich zusammen aus Punkten für den aktuellen
Bildungsstand und Berufserfahrung, aus Punkten für die vorhandenen
Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch sowie aus Punkten für das Alter,
für Verwandte und frühere Aufenthalte in Kanada. Ein verbindliches
Arbeitsangebot eines kanadischen Arbeitgebers erhöht die Punktzahl nochmals
maßgeblich. Neben dieser Punktzahl muss ein Interessent am Skilled
Worker-Programm nachweisen, dass er sich für eine gewisse Zeit finanziell
selbst versorgen kann. Die notwendige Summe beläuft sich derzeit (4/2006) für
eine allein stehende Person auf CAD 10.168, für eine vierköpfige Familie auf
CAD 18.895. Außerdem werden polizeiliche Führungszeugnisse aus allen Ländern
benötigt, in denen der Kandidat nach dem 18. Geburtstag für sechs Monate oder
länger gelebt hat.
Die Einwanderung erfolgt
in zwei Stufen. Zunächst wird eine unbefristete Aufenthalts- und
Arbeitsgenehmigung erteilt. Nach drei Jahren als „Landed Immigrant“ kann der
Einbürgerungsantrag gestellt werden. Einwanderer, die noch nicht eingebürgert
sind, haben Residenzpflicht. Wird der Residenzpflicht nicht Genüge getan,
können der „Landed Immigrant-Status entzogen und die Einwanderer in ihre
Herkunftsländer zurückgeschickt werden.
Zum Schutz vor terroristischen
Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der
Einreise nach Kanada sowie auf kanadischen Flughäfen ist mit zeitaufwändigen
Kontrollen zu rechnen.
Deutsche
Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum bis zu 6
Monate zu Urlaubs-, Besuchs- oder geschäftlichen Zwecken einreisen. Der
deutsche Kinderausweis wird als gültiges Reisedokument anerkannt. Ein Foto ist
nicht erforderlich, wird jedoch von den kanadischen Behörden zur Vermeidung
von z.B. Kindesentziehung gerne gesehen. Ein Eintrag des Kindes im Reisepass
eines Elternteils ist ebenfalls für die Ein- und Ausreise ausreichend.
Reisende müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt im
Lande verfügen, und die Rückkehr in das Heimatland muss gesichert sein
(Rückflugticket o.ä.). Nach kanadischen Vorschriften muss der Pass bis zum
Ende der Rückreise in das Heimatland gültig sein. Da einige Fluglinien die
Vorlage eines sechs Monate gültigen Reisepasses verlangen, ziehen die
kanadischen Immigrationsbehörden eine Gültigkeit des Passes von mindestens 6
Monaten ab der vorgesehenen Abreise aus Kanada vor.
Es gibt
keine besonderen Vorschriften für allein oder nur mit einem Elternteil
reisende Minderjährige. Es wird jedoch geraten, wenn möglich eine beglaubigte
Einverständniserklärung der Eltern bzw. des anderen Elternteils in Übersetzung
sowie die Geburtsurkunde (evtl. übersetzt) des Kindes mitzuführen

Parlamentsgebäude in Ottawa
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Der Supreme Court in Ottawa
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